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Landtag Brandenburg

ACHTUNG: 

NACH DER LANDTAGSWAHL AM 22. SEPTEMBER 2024 HAR SICH IM OKTOBER "="$ EIN NEUER LANDTAG KONSTITUTIERT.

DIE FOLGENDEN INFORMATIONEN BEFINDEN SICH DAHER IN DER ÜBERARBEITUNG:

 

 

Entscheidungen der EU betreffen den Brandenburger Landtag oft unmittelbar: Soweit er nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes zuständig ist, hat er EU-Rechtsakte umzusetzen und ggf. bestehende Gesetze an EU-Recht anzupassen. Die EU-Agrarpolitik, die EU-Regionalförderung sowie europarechtliche Vorgaben z.B. im Umweltbereich sind von großer Bedeutung für das Land, etwa für Infrastrukturvorhaben oder Unternehmen. Der Landtag nutzt deshalb seine vorhandenen Möglichkeiten, im Sinne des Landes Einfluss auf Entscheidungen der EU zu nehmen.

 

Im Landtag Brandenburg selbst erörtert der Ausschuss für für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik die grundsätzlichen Themen zu Europa, zum Beispiel Änderungen der vertraglichen Grundlagen der EU oder Subsidiaritätsfragen. In den für das jeweilige Fachgebiet zuständigen Ausschüssen werden konkrete Gesetzesvorhaben der EU bzw. die Umsetzung von EU-Recht behandelt.

Logo Landtag

 

Kontakt:

Landtag Brandenburg

Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik (A13)

Alter Markt 1

14467 Potsdam

Telefon: (0331) 966-1191

E-Mail: 


 

 

Vorsitzender des Ausschusses:  , MdL

Weitere Informationen: Landtag - Brandenburg